Guten Morgen!
Gelten die Vorschriften für zweckgebundene Geldleistungen bzw. nachtr. Kostenerstattungen auch
bei Verpflegungsmehraufwendungen?
Wenn z.B. ein Mitarbeiter für eine Auswärtsätigkeit 50 Euro in bar bekommt und dieser danach entspr. Belege
für die Verpflegung vorlegt?
Danke im voraus!
Ich würde das gar nicht so ausführlich schreiben: 50 € als Vorschuss abziehen, und die Verpflegungspauschalen, km-Gelder oder Erstattungen für Auslagen auszahlen. Und wenn keine Belege eingereicht werden, wird nur der Vorschuss einbehalten.