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zweckgebundene geldleistungen

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letzte Antwort am 01.09.2021 11:10:31 von lohnhilfe
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findus
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
98 Mal angesehen

Guten Morgen!

 

Gelten die Vorschriften für zweckgebundene Geldleistungen bzw. nachtr. Kostenerstattungen auch

bei Verpflegungsmehraufwendungen?

 

Wenn z.B. ein Mitarbeiter für eine Auswärtsätigkeit 50 Euro in bar bekommt und dieser danach entspr. Belege

für die Verpflegung vorlegt?

 

Danke im voraus!

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
88 Mal angesehen

Ich würde das gar nicht so ausführlich schreiben: 50 € als Vorschuss abziehen, und die Verpflegungspauschalen, km-Gelder oder Erstattungen für Auslagen auszahlen. Und wenn keine Belege eingereicht werden, wird nur der Vorschuss einbehalten.

LG
VM
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letzte Antwort am 01.09.2021 11:10:31 von lohnhilfe
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