Guten Tag Zusammen.
Unser MA ist krank, die erste Unterbrechung ist ab 01.04.-30.04.21
Er benutzte das Firmenfahrzeug ( 1% Versteuerung).
für die Abrechnung April bekam er kein Gehalt mehr, aber es stand FZ drin, Privatfahrten.
Der MA ist weiter arbeitsunfähig. Kann ich in Firmenwagen die Nutzungsende zum 04/21 erfassen, weil er noch lange ausfällt?
VG
Hallo,
es kommt darauf an, ob das Fahrzeug dem Mitarbeiter weiterhin zur Verfügung steht oder nicht.
Oder was mit dem Fahrzeug zur Zeit passiert?( Nutzung durch anderen AN, steht auf dem Hof, etc.)
Gruß
Es gibt ein BAG-Urteil vom 14.12.2010 - 9AZR 631/09.
Hier ein Zitat: "Die Überlassung eines Firmenwagens “auch zur privaten Nutzung” stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Sie ist regelmäßig zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung. Damit ist sie nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss, und sei es – wie im Fall der Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit – ohne Erhalt einer Gegenleistung."
Also ist es grundsätzlich möglich. Wichtig wäre hier aber die Dienstwagenregelung /-vertrag anzusehen. Darin können nämlich Ausschlüsse stehen.
Fällt der MA weiter aus, ist der Wagen i.d.R. zurückzugeben. Erst mit Rückgabe entfällt zum nächsten Monat der geldwerte Vorteil. Da bei Krankengeldbezug (liegt wohl hier vor) keine Steuer fällig wird ist es diesbezüglich eh egal.
Wichtiger wird aber die SV! Hier muss der SV-Freibetrag geprüft werden (50 euro). Ich empfehle hierzu z.B. bei Haufe.de nachzulesen. Hier gibt es bspw einen am 18.11.2020 aktualisierten Beitrag dazu.
Übrigens: Während Krankheit entfällt auch der geldwerte Vorteil für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte...