Hallo zusammen,
je mehr man liest, desto unsicherer wird man mit der Erfassung der Tage einer angeordneten Quarantäne durch das Gesundheitsamt.
Folgender Sachverhalt:
Gehaltsempfänger, 5-Tage-Woche von Mo-Fr, Quarantäne vom 08.12.-13.12.2020 (Dienstag bis Sonntag), die ersten vier Tage muss AG Entgeltfortzahlung leisten
Ich würde jetzt folgende Daten erfassen:
Fehlzeiten 08.12.-11.12.2020 bezahlte Freistellung wegen angeordneter Quarantäne
was mache ich aber mit dem Samstag und Sonntag?
Erstattung nach dem IFSG gibt es ja nur für Arbeitstage. Muss Samstag und Sonntag jetzt der AG ganz normal zahlen? Oder muss ich die Tage wie die Fehlzeit vom 08.12.-11.12.2020 erfassen, es gibt ja keine Erstattung hierfür.
Ich dürfte ja nicht alleine mit diesem Problem sein. Würde mich über eine baldige Antwort sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
VG
Sie haben doch die Wahl wie Sie das Festgehalt umrechnen lassen.
In diesem Fall nehmen sie die Arbeitstage dann spielt Sa/So keine Rolle und die Erstattung in Quarantäne ist richtig.
ok, und welchen Grund muss ich als Fehlzeit erfassen?
erfasst man in den Fehlzeiten immer den kompletten Quarantäne-Zeitraum mit Entschädigungszeitraum wegen Corona?
Wie ich las, scheinen die WEen je nach Bundesland leider unterschiedlich behandelt zu werden 😞
Vielleicht kann jemand mit Mandantschaft aus dem ? Bundesland die Frage beantworten?
Bundesland wäre Bayern