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werkstudent und Firmenfahrrad

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letzte Antwort am 25.08.2020 14:53:32 von t_r_
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nit
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ist es möglich einem Werkstudent ein Pedelec zu überlassen? Und wenn ja, wie wird dies abgerechnet.

Wir haben einen Mitarbeiter in Vollzeit bei dem wir seit 2019 ein Pedelec über JobRad abrechnen. Dieser wird nun studieren gehen und möchte als Werkstudent weiter bei uns arbeiten. Die Frage ist, ob wir das Pedelec bei ihm weiter berechnen können. Danke euch

t_r_
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Auch in der Teilzeitstelle, was anderes ist eine Werkstudententätigkeit im Grunde ja nicht, kann ein Pedelec zur Verfügung gestellt werden. Wenn diese bereits bei dem Mitarbeiter abgerechnet wird, können Sie es auch während der geänderten Tätigkeit - wie bisher - abrechnen.

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nit
Beginner
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vielen Dank.

Die Privatfahrten (1%/025%) sind ja Steuer und SV-pfl. was bei einem Werkstudent bedeutet, dass dann nur in der RV die Beiträge abgeführt werden. Das stellt demnach kein Problem dar?!.

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t_r_
Allwissender
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Grundsätzlich würde auch Lohnsteuer anfallen. Der Arbeitnehmer hat halt nur ein zu geringes Entgelt. 

 

Ein Entgelt, und dazu gehört auch der Sachbezug Fahrrad, ist immer nur in der Form steuer- oder auch sozialversicherungspflichtig, wie es bei dem entsprechenden abzurechnenden Personenkreis der Fall ist.

 

Bei einem sv-freien GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer könnten Sie doch auch ein Fahrrad abrechnen. Es wäre ggf. Lohnsteuer abzuführen, aber keine SV-Beiträge.

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letzte Antwort am 25.08.2020 14:53:32 von t_r_
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