Guten Morgen,
ich habe folgenden Fall: Mitarbeiter (gesetzlich krankenversichert) wird während des Krankengeldbezuges der Firmenwagen weiter zur Verfügung gestellt.
Nach Rückmeldung der EEL-Leistung ergibt sich, dass die weitergewährte Leistung nicht beitragspflichtig ist, da der Arbeitgeberzuschuss den SV-Freibetrag nicht überschreitet (das vergleichende Nettoarbeitsentgelt wird nicht überschritten).
Lohn und Gehalt berechnet bei der Lohnabrechnung auch keinen Arbeitnehmer-Anteil, dennoch wird aber ein Arbeitgeber-Anteil zur SV ausgewiesen und auch im Beitragsnachweis abgerechnet. Diese Rechtsgrundlage dafür kann ich nicht finden. §23c SGB V spricht von einer nicht beitragspflichtigen Einnahme in diesem Fall. Dies muss nach meiner Ansicht doch auch für den Arbeitgeber gelten. In einem gleichen Fall im Jahr 2021 wurde dies auch so behandelt von Lohn und Gehalt. Ergab sich eine Rechtsänderung, die ich nicht kenne oder handelt es sich um einen Programmfehler?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt berechnet Lohn und Gehalt keine Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Daran hat sich nichts geändert. Dass Arbeitgeberanteile berechnet werden, hängt von weiteren Faktoren ab.
Um Ihnen bestmöglich weiterhelfen zu können, benötige ich weitere Informationen.
Ich empfehle Ihnen, sich über die anderen Servicekanäle an uns zu wenden. Gerne prüfen wir den Sachverhalt individuell.
Der Sachverhalt würde über den Servicekontakt individuell geprüft. Eien Ursache wurde nicht gefunden. Nach Einspielung der Jahreswechselversion L+G hat das Programm eigenständig bei Anstoß einer Wiederholungsabrechnung eine Korrektur durchgeführt und den Arbeitgeberanteil wieder storniert. Es scheint also tatsächlich doch ein Programmfehler gewesen zu sein.