Hallo,
ich habe einen Mitarbeiter den ich auf Grund einer sv-relevanten Änderung im laufenden Monat auf einer neuen Personalnummer abrechnen musste.
In der alten PN habe ich auch die weiterführende PN sowie die BGS etc. eingetragen. In der neuen PN habe ich im gleichen Abrechnungsmonat auch die bisherige PN sowie den bisherigen BGS hinterlegt. Alle Daten wurden im gleichen Monat hinterlegt.
In der regulären Lohnabrechnung 07 (Wechselmonat) wurde auf die alte PN zunächst eine 30er-Meldung (Abmeldung Beschäftigungsende) abgegeben und für die neue PN eine 10er (Anmeldung Beschäftigungsbeginn).
Mit 08 wurde die 30er-Meldung storniert und eine 33er-Meldung (Abmeldung sonstiger Grund) erzeugt. Aber für meine neue PN müsste es doch eigentlich eine 13er-Meldung (Anmeldung sonstiger Grund) erzeugen.
Warum nicht? (Ich hab jetzt schon die Rückfragen der Krankenkasse im Ohr)
Hallo,
bei einem Personalnummernwechsel ist die bisherige und weiterführende Personalnummer zu erfassen.
Dies lösen Meldungen mit dem Grund der Abgabe 33 bzw. 13 aus.
Wenn auch im Feld Bisherige/Weiterführende Betriebs-Nr. Krankenkasse ein Wert eingegeben wurde, wird die DEÜV-Meldung bei Eintritt mit GdA 11 und Austritt mit GdA 31 durchgeführt.
Wird die DEÜV Meldung mit Grund 10 für die neue Personalnummer mit den genannten Hinterlegungen nicht storniert, wenden Sie sich bitte über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns, sodass wir uns Ihre Schlüsselungen genauer ansehen können.