Hallo Zusammen,
durch die Rückmeldedaten von den Kinderdaten hat sich nun folgender Sachverhalt ergeben:
Bis dato war kein Kind auf der Abrechnung da auch kein Nachweis erbracht bzw. auch nicht auf Steuerkarte.
Durch die Rückmeldedaten wurden nun die Nachweise von uns als neuer Stb. angefordert.
Ich habe nun im LODAS Programm ein Kind erfasst - diese wird auch bei dem Abschnitt PV mit einer 1 ausgewiesen.
Jedoch zahlt nun die Mitarbeiterin mehr PV Abschlag als vorher ohne die Erfassung von einem Kind.
Die Werte der PV Abschlag haben sich ja nur für die Rentner erhöht.
Woran sonst könnte es noch liegen?
Danke für die Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Guel05 schrieb:
Ich habe nun im LODAS Programm ein Kind erfasst - diese wird auch bei dem Abschnitt PV mit einer 1 ausgewiesen.
Jedoch zahlt nun die Mitarbeiterin mehr PV Abschlag als vorher ohne die Erfassung von einem Kind.
So ganz habe ich den Sachverhalt nicht verstanden.
Wurde bisher die Elterneigenschaft berücksichtigt? Die Anzahl der Kinder betrifft nur die weitere Beitragsreduzierung für Kinder unter 25 Jahren, wobei diese erst ab zwei Kindern Auswirkung hat.
Wenn die Elterneigenschaft bisher nicht berücksichtigt wurde, müsste die Pflegeversicherung niedriger sein. Was heißt in dem Fall, dass die Mitarbeiterin mehr PV-Abschlag zahlt? Ist die Pflegeversicherung jetzt höher oder niedriger?
@Guel05 schrieb:
Die Werte der PV Abschlag haben sich ja nur für die Rentner erhöht.
Die Beitragsreduzierung aufgrund der Elterneigenschaft und der Kinder unter 25 Jahren betrifft auch jeden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.