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vorab lohnabrechnung für das kommende jahr

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letzte Antwort am 10.12.2020 09:36:46 von geissa
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geissa
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Hallo zusammen,

 

ein Mitarbeiter benötigt für seine Anwältin (Unterhaltsanspürche) eine Vorab-Lohnabrechnung für 2021, da er ab Januar 2021 in Steuerklasse I / 1 Kinderfreibetrag eingestuft wird.

(Die Anwältin will verhindern, dass dann gleich ein neuer Anspruch verhandelt wird)!

 

Wie bzw. kann ich überhaupt so eine Vorab-Lohnabrechung in Lohn und Gehalt erstellen, wenn jetzt in den nächsten Tagen die Abrechnung für November und dann noch die Abrechnung im Dezember erstellt werden muss.

 

Vielen Dank für Hilfe

 

Anne G.

w_paul
Erfahrener
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Lovor?

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geissa
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Guten Morgen,

 

die Frage der Lohn-Vorab-Abrechnung stellt sich mir ja auch???!!

 

Dann werde ich ihm wohl im Brutto-Netto-Rechner eine Auswertung für den Januar machen. Diese kann er seiner An- wältin weiterreichen.

 

Vielen Dank

 

Anne G.

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beböbibu
Einsteiger
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Wäre ja dann grundsätzlich eine Probeabrechnung für Januar 2021, wenn der Dezember schon abgerechnet ist. Aber dazu wird man eventuell eine "aktuelle" LODAS/LUG Version benötigen, wo schon die wesentlichen Änderungen für 2021 enthalten sind.

Und die wird erst im Laufe des Monats veröffentlich glaube ich.

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geissa
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

ich habe dem Mitarbeiter die Problematik nochmal genau geschildert und Ihn gebeten, seiner Anwältin zu sagen, dass nicht alles praktisch umsetzbar ist, wenn es sich theoretisch gut anhört 🙂

 

Der Dezember wird bei uns erst zum 10. Januar abgerechnet, somit geht das mit Probeabrechnung Januar ja schon mal nicht und wie beschrieben werden die Aktualisierungen für 2021 ja auch erst eingespielt.

 

Vielen Dank für die Bestätigungen meiner Ansicht.

 

Schönen Tag.

 

Anne G.

 

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t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

 

die Lohnabrechnung, auch über das Programm Lovor - was @w_paul meinte -, für 2021 wird erst funktionieren, wenn die entsprechenden Programme/Aktualisierungen für 2021 von Datev bereit gestellt werden.

 

Ich würde eine aktuelle Probeabrechnung mit den geänderten Steuerwerten erstellen - das Ändern nach der Verprobung nicht vergessen - und dem Mitarbeiter sagen, dass es sich um den Wert für 2020 handelt, da 2021 noch nicht gerechnet werden kann. Die Probeabrechnung aus 2020 mit den geänderten Besteuerungsmerkmalen wäre ja doch schon nah an den 2021er Werten.

 

Viele Grüße

T. Reich

geissa
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

das ist noch ein guter Vorschlag! Werde ich so machen!

 

Vielen Dank und einen schönen Tag

 

Anne G.

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letzte Antwort am 10.12.2020 09:36:46 von geissa
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