Ein Minijobber stellt am 15.04.2022 den Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht. Da der Antrag leider erst heute (25.08.2022) den Weg in die Lohnbuchhaltung gefunden hat und damit die sechswöchige Meldefrist abgelaufen ist, wirkt die Befreiung erst ab 01.10.2022.
Wie erfasse ich das in LODAS, so dass die Minijobzentrale heute die Meldung erhält, der Arbeitnehmer aber erst ab Oktober RV-frei abgerechnet wird?
Moin,
senden Sie der Minijobzentrale vorab per Telefax eine Vorabmeldung zur verfristeten Anzeige des Eingangs eines Befreiungsantrages von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung
Dann können Sie die Erfassung in LODAS ganz normal ab 10/2022 eingeben, so dass die Ummeldung mit der Oktober-Abrechnung erfolgt.
Viele Grüße
Uwe Lutz