Hallo Zusammen,
ich habe einen Mandanten der freiwillig gesetzlich versichert ist ( Firmenzahler)
er hat im Juni bis auf zwei Tage unbezahlten Urlaub. Der AG Anteil zur freiwilligen KV/PV wird korrekt berechnet, der Gesamtbeitrag zur freiwilligen KV/ PV wird aus dem ursprünglichen Gehalt berechnet. Wie kann ich den Betrag ändern?
Liebe Grüße Verena
Hallo,
unbezahlter Urlaub führt erst nach einem Zeitmonat (nicht Kalendermonat) zu einer SV Unterbrechung
und Kürzung. Während des 1. Zeitmonats werden die SV Tage nicht gekürzt.