Hallo Community,
von einem Mitarbeiter, liegt mir eine Vereinbarung über eine unbezahlte Freistellung für einen Zeitraum von 10 Monaten, wegen Besuch der Meisterschule vor.
In dieser Zeit ist doch ein Minijob bei dem Arbeitgeber ausgeschlossen . Er ist doch weiter Arbeitnehmer des Betriebes. Dann würde doch auch das Urteil vom FG Berlin-Brandenburg vom 28.12.2022 greifen, dass es nicht zulässig ist, bei demselben Arbeitgeber als Minijobber zu arbeiten?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja, das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Dezember 2022 (Az. 6 K 6129/20) bestätigt, dass es nicht zulässig ist, bei demselben Arbeitgeber gleichzeitig als Minijobber und als regulärer Arbeitnehmer tätig zu sein
Dies liegt daran, dass ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, welches nicht in eine Haupt- und eine geringfügige Nebenbeschäftigung aufgespalten werden darf.
Während der unbezahlten Freistellung bleibt der Mitarbeiter weiterhin Arbeitnehmer des Betriebes, und daher wäre ein Minijob beim selben Arbeitgeber ausgeschlossen.
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Viele Grüße
Wenn jedoch die Arbeitszeit vertraglich reduziert wird, so dass der Verdienst im Minijob-Bereich liegt, wird aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung ein Minijob. Das wäre dann aber keine unbezahlte Freistellung mehr.
Sollte auf alle Fälle zur Sicherheit mit der KK abgeklärt werden.
Hallo pogo,
vielen Dank für die Antwort. Werde den Sachverhalt bei der Krankenkasse anfragen.
Viele Grüße