abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

sz LVA Prüfung

4
letzte Antwort am 09.12.2020 15:16:16 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
winter_52
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
162 Mal angesehen

Kann mir jemand sagen, obder Erlass der  SZ aus der LVA Prüfung bei der LVA oder der entsprechenden Krankenkasse beantragt werden muss.

J_B
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
132 Mal angesehen

Hallo,

 

was ist denn eine LVA Prüfung? Wurden aufgrund einer Prüfung Beitragsnachzahlungen z. B. durch die deutsche Rentenversicherung festgestellt müssen sie, meiner Meinung nach, mit der entsprechenden Stelle an die die Beiträge gezahlt werden sollen Kontakt aufnehmen. Ich frage mich nur warum "Erlass"? Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind...warum kein Widerspruch?

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 5
93 Mal angesehen

@J_B  schrieb:

 

was ist denn eine LVA Prüfung? 


Gab es früher mal 😉:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Landesversicherungsanstalt

 


@J_B  schrieb:

 

Ich frage mich nur warum "Erlass"? Wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind...warum kein Widerspruch?


Kann ja auch der Versuch eines Billigkeitserlasses sein.

 

Im Übrigen wäre die jeweilige Krankenkasse als Einzugsstelle der richtige Ansprechpartner.

0 Kudos
winter_52
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
75 Mal angesehen

es gibt zwei Prüfstellen, die nach dem Ende der Betriebsnummer des Beraters verteilt werden, einmal die Deutsche Rentenversicherung und einmal die LVA.

Bei 2500 SZ versuche ich immer einen Erlass zu bekommen, zumal die Mandanten durch einen Schlaganfall leider den 

Lohnsteuerbericht nicht ausgewertet hat. Und ja,  Widerspruch wurde schon eingelegt und bisher noch nicht beantwortet. Deshalb meine Frage, ob ich bei den Krankenkassen vielleicht noch Erfolg haben könnte und sei es nur ein Teilerlass.

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 5 von 5
70 Mal angesehen

@winter_52  schrieb:

es gibt zwei Prüfstellen, die nach dem Ende der Betriebsnummer des Beraters verteilt werden, einmal die Deutsche Rentenversicherung und einmal die LVA.

 


Die LVA gibt es heute nicht mehr. "Nachfolgeorganisation" ist die Deutsche Rentenversicherung des jeweiligen Bundesland. Wenn Sie jetzt noch mit einem Bescheid einer LVA zu tuen haben sollten, wäre der Bescheid sehr alt oder das Verfahren würde schon sehr lange laufen.

 

Im Übrigen können Sie natürlich bei den Krankenkassen einen Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge stellen. Gut begründen, könnte da vielleicht am Ende was rauskommen. Versuch wäre es bei diesen Beträgen bestimmt wert.

0 Kudos
4
letzte Antwort am 09.12.2020 15:16:16 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage