Hallo liebe Community,
nach einer Betriebsprüfung der DRV muss nun eine (?) DEÜV-Meldung an die Techniker-Krankenkasse berichtigt/erstattet werden. Da die betreffenden Beträge keinen einzelnen Mitarbeitern zugeordnet wurden, bin ich nicht sicher, wie hier vorgegangen werden muss.
Kann mir hier jemand erklären, welches Formular im sv.net genutzt werden muss?
Vielen Dank im Voraus.
Moin,
DEÜV-Meldungen können immer nur personenbezogen abgegeben werden.
Sie sollten ggf. noch einmal mit dem DRV-Prüfer Rücksprache halten, was von Ihnen konkret zu korrigieren ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Moin,
danke für den Hinweis, der Prüfer konnte behilflich sein.
Nun muss tatsächlich nur für einen konkreten MA korrigiert werden.
Da es sich um 2021 handelt, müsste die Korrektur ja noch in LODAS möglich sein?
Wie gehe ich hier am Besten vor? Es betrifft einen Gutschein für einen MA, welcher jedoch nicht auf der Lohnabrechnung sichtbar sein soll.
@r_borchert schrieb:Es betrifft einen Gutschein für einen MA, welcher jedoch nicht auf der Lohnabrechnung sichtbar sein soll.
Wenn die DEÜV-Meldung für diesen Mitarbeiter korrigiert werden muss (und damit die Meldung für sein Rentenkonto), werden Sie es ohne eine Änderung der Abrechnung nicht schaffen.
Wie gehe ich hier dann am besten vor? Kann ich für den betreffenden Monat (10/2021) eine Nachberechnung in Lodas mit der nächsten Abrechnung machen? Welche Lohnart ist die richtige?
Ich habe jetzt eine Nachberechnung für 10/2021 mit den Lohnarten 873 / 844 / 845 probeabgerechnet.
Folgendes kommt dabei raus:
Warum werden nochmal 28,- € ausgezahlt?
Es könnte sich um die LSt handeln, die in 2022 darauf einbehalten wird.
Allerdings gibt es auch immer mal Probleme mit Nettolohnarten und einer Nachberechnung ins Vorjahr...
@Uwe_Lutz schrieb:Es könnte sich um die LSt handeln, die in 2022 darauf einbehalten wird.
NACHTRAG:
Das ist aber vermutlich nicht ganz richtig, da der Gutschein ja bereits letztes Jahr zugeflossen ist. Das Zuflussprinzip kriegen Sie in LODAS aber jetzt nicht mehr eingestellt.
Auf der LSt-Bescheinigung würde das dann damit erst in 2022 ausgewiesen.
dann kann ich doch nur über sv.net korrigieren?
Letztlich hängt es auch davon ab, ob der Prüfer die Beiträge auf den Gutschein mittels Bescheid nacherhoben hat. Dann würde ich auf jeden Fall über sv.net korrigieren, weil sonst die Beiträge aktuell noch einmal gemeldet würden.
Wenn Sie Beiträge noch melden müssen und die Meldung über sv.net korrigieren, kriegen Sie die Beiträge nicht in den aktuellen Beitragsnachweis rein. Korrekturbeitragsnachweise für abgelaufenen Kalenderjahre gibt es aber nicht mehr.
Wirklich richtig kriegen Sie dies in keinem Fall hin 🙄
Und die Lohnsteuer müssen Sie ja auch noch nachmelden...
Dann werde ich mich wohl mit sv.net begnügen.
Die Lohnsteuer wurde bereits bei der Lohnsteueraußenprüfung korrigiert.
Vielen Dank für die Hilfe.