Hallo zusammen,
ist es richtig an die AN mit der Lohnart 9978 die Fahrkosten steuerfrei zu erstatten?
Es kommt nich regelmäßig vor, dass die Mitarbeiter mit ihrem eigenen PKW zur Betriebsstätte fahren, aber wenn teilen mir diese es mit und ich weise auf der Lohnabrechnung unter der Lohnart 9978 auf.
In der Lohnsteuerbescheinigung ist es links im Feld "Raum für weitere Angaben" aufgeführt.
Ist das so richtig?
Vielen Dank!!
Gruß Ilka 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn es eine Erstattung Wohnung/Arbeitsstätte ist muss über die Fahrgeldmaske erfasst werden. Diese Erstattung ist auch nicht steuerfrei möglich sondern hier muss der Arbeitgeber die Pauschalsteuer tragen.
Automatisch Eintrag in die Jahres-Lohnsteuerbescheinigung
Handelt es sich um eine Erstattung von Reisekosten (Kilometergelderstattung mit Privatwagen) erfassen wir das mit einer Nettolohnart. Hier erfolgt bei uns auch kein Eintrag in die Jahres-Lohnsteuerbescheinigung
Hallo zusammen,
hier hat @FrauSmith m.E. Recht. Es gibt m.W. keine steuerfreien FKZ für die Fahrten Wohnung -> erste Arbeitsstätte mit dem Privat-PKW. Entweder Versteuerung nach ElStAM oder Pauschalversteuerung (und damit auch SV-frei).
Ich beziehe selber einen vom AG pauschal versteuerten FKZ, der auf der LStB in Zeile 18 ausgewiesen und bei der Einkommenssteuererklärung entsprechend bei den Werbungskosten berücksichtigt wird.
Siehe auch
Gruß, vw