Hallo, ich brauche bitte Unterstützung. Wir möchten, diesen Monat beginnend, um den 25.06. herum, an alle Mitarbeiter Vorschüsse auszahlen. Am Anfang des kommenden Monats wird dann abgerechnet. So wie ich die Hilfedokumente verstehe, hinterlege ich bei jedem Mitarbeiter den Vorschuss und dieser wird automatisch zum Stichtag - in unserem Fall über eine DTA Datei - erfasst und wir überweisen. Am Anfang des Folgemonats, in diesem Fall Juli, erstelle ich die komplette Lohnabrechnung für Juni. Also mit allen Zuschlägen, Prämien usw.
Von diesen wird dann automatisch der Vorschuss abgezogen und für den "Rest" erhalte ich ebenfalls eine DTA Datei über die ich dann die Rest-Löhne überweise. Stimmt das so? Das Dokument 5303153 hilft mir hier nicht wirklich. Bin für jede Unterstützung dankbar.
Gruß und schönen Feiertag
S. Britt
Hallo S. Britt,
ja, Sie sehen das Vorgehen komplett richtig.
Bitte beachten Sie jedoch, dass für die Abrechnung des automatischen Vorschusses noch einige Schritte durchzuführen sind.
Diese finden Sie in unserem Hilfedokument 1021110.
Erfassen Sie zum einen die relevanten Daten unter Mandantendaten | automatische Abrechnung, Registerkarte automatische Abrechnung. Zum anderen muss über die Schaltfläche "Abo-Aufträge einrichten" noch das Abo zur automatischen Übertragung der Daten angelegt werden.
Hallo Frau Mertel,
vielen Dank für Ihre Unterstützung. Das Dokument hatte ich zwischenzeitlich dann auch gefunden und bin auch soweit klar gekommen. Jedoch bin ich nicht sicher ob ich den Abo-Auftrag richtig eingerichtet habe. Gefragt wird nach der Beraternummer. Diese habe ich auch eingegeben. Da ich ja aber als Mandant abrechne bin ich nicht sicher ob das richtig ist.
Können Sie mir diese Frage auch beantworten?
Gruß S. Britt
Hallo S. Britt,
wenn Sie als Mandant selbst die Abrechnung durchführen, kann der Abo-Auftrag für die Unterberaternummer angelegt werden.
In unserem Hilfe-Dokument: Elektronisches Rückmeldeverfahren einrichten erhalten Sie eine Anleitung, wie Sie das automatische Rückmeldeverfahren einrichten.