Hallo,
ich rechne monatlich einen Minijob gleichbleibend mit 500€ ab. Ich stehe nun in Lohn und Gehalt im Abrechnungsmonat 07/2023 und der Arbeitgeber teilte mir jetzt mit, dass dieser Mitarbeiter bereits zum 31.05.2023 ausgetreten ist. Deshalb habe ich das Austrittdatum entsprechend erfasst und den Abrechnungsmonat beim Mitarbeiter auf 07/23 hochgesetzt. Im Zuge der Probeabrechnung wird der Minijob-Lohn für 06/23 zwar storniert, ich erhalte jedoch den Fehler #LN09198.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!
Ist bekannt? Hinweis #LN09198 bei KORREKTUR BEREITS AUSGESCHIED...
@Melanie_Koller: Hatten wir nicht gesagt, dass das DHC keine Suchergebnisse anzeigen soll, wenn der Suchbegriff nicht enthalten ist? Oder ist diese Suche wirklich "OK"? DATEV Hilfe-Center
vielen Dank für den Link, den ich bereits zuvor gelesen hatte. Bei mir handelt es sich jedoch nicht um einen Einmalbezug, sondern um einen laufenden Bezug.
Hallo @metalposaunist,
ja du hast Recht! Wenn die gesuchte Programm-Meldung nicht im Titel oder im Volltext des Dokuments vorkommt, dann soll das Hilfe-Dokument auch nicht als Treffer erscheinen. ✔️
Siehe folgenden Thread: Suchergebnisse im Hilfe-Center – Seite 2 - DATEV-Community - 278251
Wir haben dafür eine QS gebaut. Die Fehlernummern, welche in den letzten 4 Wochen gesucht wurden, gleichen wir mit der Fallbasis ab und bereinigen im Anschluss die Fallbasis.
Anscheinend ist die QS während meines Urlaubs nicht gelaufen. 😢 Ich bin gerade am Nacharbeiten und hab schonmal die Suche nach der Programm-Meldung LN09198 bereinigt: Klick
Mir ist klar, dass das @Peter19 nicht weiterhilft. Ich kann leider zur Programm-Meldung selbst nichts sagen und hab es weiter an die Kollegen geschickt.
@Melanie_Koller schrieb:
Anscheinend ist die QS während meines Urlaubs nicht gelaufen.
Lasst den Menschen aus allen möglichen Prozessen raus. Dann können Menschen auch mal gefahrlos Urlaub machen 😜 .
Danke fürs Feedback!
Hallo,
in Ihrem Beispiel wird der Minijob-Lohn für 06/2023 zurecht storniert. Für Sie besteht trotz der Fehlermeldung #LN09198 kein weiterer Handlungsbedarf.
In anderen Konstellationen kann es sein, dass vom Programm stornierte Buchungen nach dem Austritt noch abgerechnet werden müssen.
Bitte beachten Sie: Laufende Bezüge können nach dem Austritt nur noch bis zum Zuordnungsmonat des Austrittes abgerechnet werden.
Herzlichen Dank für die Infos.