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rückwirkender Austritt eines Mitarbeiters

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letzte Antwort am 20.07.2023 06:58:22 von Peter19
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Peter19
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Hallo,

 

ich rechne monatlich einen Minijob gleichbleibend mit 500€ ab. Ich stehe nun in Lohn und Gehalt im Abrechnungsmonat 07/2023 und der Arbeitgeber teilte mir jetzt mit, dass dieser Mitarbeiter bereits zum 31.05.2023 ausgetreten ist. Deshalb habe ich das Austrittdatum entsprechend erfasst und den Abrechnungsmonat beim Mitarbeiter auf 07/23 hochgesetzt. Im Zuge der Probeabrechnung wird der Minijob-Lohn für 06/23 zwar storniert, ich erhalte jedoch den Fehler #LN09198.

Kann mir jemand weiterhelfen?

 

Vielen Dank!

metalposaunist
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Ist bekannt? Hinweis #LN09198 bei KORREKTUR BEREITS AUSGESCHIED...

 

@Melanie_Koller: Hatten wir nicht gesagt, dass das DHC keine Suchergebnisse anzeigen soll, wenn der Suchbegriff nicht enthalten ist? Oder ist diese Suche wirklich "OK"? DATEV Hilfe-Center 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Peter19
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vielen Dank für den Link, den ich bereits zuvor gelesen hatte. Bei mir handelt es sich jedoch nicht um einen Einmalbezug, sondern um einen laufenden Bezug.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Melanie_Koller
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @metalposaunist,

 

ja du hast Recht! Wenn die gesuchte Programm-Meldung nicht im Titel oder im Volltext des Dokuments vorkommt, dann soll das Hilfe-Dokument auch nicht als Treffer erscheinen. ✔️

 

Siehe folgenden Thread:  Suchergebnisse im Hilfe-Center – Seite 2 - DATEV-Community - 278251

 

Wir haben dafür eine QS gebaut. Die Fehlernummern, welche in den letzten 4 Wochen gesucht wurden, gleichen wir mit der Fallbasis ab und bereinigen im Anschluss die Fallbasis.

 

Anscheinend ist die QS während meines Urlaubs nicht gelaufen. 😢 Ich bin gerade am Nacharbeiten und hab schonmal die Suche nach der Programm-Meldung LN09198 bereinigt: Klick

 

Mir ist klar, dass das @Peter19 nicht weiterhilft. Ich kann leider zur Programm-Meldung selbst nichts sagen und hab es weiter an die Kollegen geschickt.

viele Grüße Melanie Koller
Serviceprojekte/-prozesse | DATEV eG
metalposaunist
Unerreicht
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@Melanie_Koller schrieb:

Anscheinend ist die QS während meines Urlaubs nicht gelaufen.


Lasst den Menschen aus allen möglichen Prozessen raus. Dann können Menschen auch mal gefahrlos Urlaub machen 😜 .

 

Danke fürs Feedback!

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


in Ihrem Beispiel wird der Minijob-Lohn für 06/2023 zurecht storniert. Für Sie besteht trotz der Fehlermeldung #LN09198 kein weiterer Handlungsbedarf.


In anderen Konstellationen kann es sein, dass vom Programm stornierte Buchungen nach dem Austritt noch abgerechnet werden müssen.

 

Bitte beachten Sie: Laufende Bezüge können nach dem Austritt nur noch bis zum Zuordnungsmonat des Austrittes abgerechnet werden.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Peter19
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Herzlichen Dank für die Infos.

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letzte Antwort am 20.07.2023 06:58:22 von Peter19
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