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rückwirkende Korrektur 2021 wegen falscher Entgeltumwandlung BAV

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letzte Antwort am 08.07.2022 12:21:21 von SuP_Nancy
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SuP_Nancy
Beginner
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Hallo, ich habe folgendes Problem:

 

Das komplette Jahr 2021 wurden 2 BAV-Verträge mit Entgeltumwandlung und AG-Zuschuss bei einem AN abgerechnet. Nun wurde festgestellt, dass bereits seit 01/2021 keine Beiträge mehr an die Versicherungen gezahlt werden da die Verträge 12/2020 ausgelaufen sind.

 

Kann ich einfach in 01/2021 die Daten der BAV löschen und damit Nachberechnungen auslösen?

 

Oder muss ich die Änderung des Bruttolohnes nach § 41c Abs. 4 Nr. 2 EStG beim Betriebsstättenfinanzamt anzeigen und die Lohnsteuer wird über die Einkommensteuer-Veranlagung des AN geholt?

 

Wenn ja, was ist dann mit der SV und wie gebe ich das alles ins LODAS ein?

 

 

Danke für eure Hilfe.

 

tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Was rechtlich richtig ist, kann ich nicht sagen.

 

Löschen Sie die bAV nicht. Endedatum 12/20 unter 01/21 eintragen.

 

Ich würde das Endedatum 12/20 eintragen. Lodas rechnet automatisch die baV zurück.

LSt landet in 2022. Bei der SV wird 2021 korrigiert.

 

 

SuP_Nancy
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
417 Mal angesehen

Danke, ich habe das Enddatum eingetragen und die Nachberechnungen wurden automatisch erstellt.

 

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letzte Antwort am 08.07.2022 12:21:21 von SuP_Nancy
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