Guten Tag werte Kolleginnen und Kollegen,
ich benötige Euer Schwarmwissen. Ein Mitarbeiter (seit 15.05.2018 krank - und in 2019 ausgesteuert) erhält rückwirkend Rente ab dem 01.08.2018 . Melde ich dem Mitarbeiter jetzt zum 31.07.2018 ab? Des weiteren bittet er um Auszahlung seines für 2018 nicht genommen Urlaubes. Besteht überhaupt rechtlich noch ein Anspruch und wenn ja , wie setze ich das im Datev um? Ich arbeite mit Lohn und Gehalt.
Vielen Dank im voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Arbeitsrechtlich müssten Sie sich einerseits mit der EUGH_Rechtsprechung zu der Thematik auseinander setzen. Hier könnte durchaus noch ein Anspruch bestehen.
Die Urlaubsabgeltung wäre im Auszahlungsmonat abzurechnen. Es dürfte sich steuerlich um einen sonstigen Bezug und sozialversicherungsrechtlich um einen Einmalbezug handeln.
Da im aktuellen Jahr eine SV-Tage vorhanden seien dürften, müssten keine Beiträge auf die Abgeltung anfallen.
Vielen Dank für die Antwort. Werde dies so umsetzen.