abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

rückwirkend rente urlaubsabgeltung

2
letzte Antwort am 08.04.2020 12:04:48 von omnibus
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
omnibus
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
295 Mal angesehen

Guten Tag werte Kolleginnen und Kollegen,

 

ich benötige Euer Schwarmwissen. Ein Mitarbeiter (seit 15.05.2018 krank - und in 2019 ausgesteuert) erhält rückwirkend Rente ab dem 01.08.2018 . Melde ich dem Mitarbeiter jetzt zum 31.07.2018 ab? Des weiteren bittet er um Auszahlung seines für 2018 nicht genommen Urlaubes. Besteht überhaupt rechtlich noch ein Anspruch und wenn ja , wie setze ich das im Datev um? Ich arbeite mit Lohn und Gehalt.

 

Vielen Dank im voraus.

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 3
273 Mal angesehen

Arbeitsrechtlich müssten Sie sich einerseits mit der EUGH_Rechtsprechung zu der Thematik auseinander setzen. Hier könnte durchaus noch ein Anspruch bestehen.

 

Die Urlaubsabgeltung wäre im Auszahlungsmonat abzurechnen. Es dürfte sich steuerlich um einen sonstigen Bezug und sozialversicherungsrechtlich um einen Einmalbezug handeln.

 

Da im aktuellen Jahr eine SV-Tage vorhanden seien dürften, müssten keine Beiträge auf die Abgeltung anfallen.

omnibus
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
264 Mal angesehen

Vielen Dank für die Antwort. Werde dies so umsetzen.

0 Kudos
2
letzte Antwort am 08.04.2020 12:04:48 von omnibus
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage