Hallo Zusammen,
Wir haben grundsätzlich bei freiwilligen Krankenversicherten den Hacken bei "AG-Zuschuss aus dem Entgelt berechnen" drinnen.
Jetzt ist folgender Fall aufgetreten:
Ein freiwillig Krankenversicherter reduziert für einen Monat die Arbeitszeit auf 50% er bleibt ja aber trotzdem freiwillig Krankenversichert da die Reduzierung nur für 1 Monat ist. (Jahresgrenze würde auch immer noch passen)
dadurch sinkt aber ja sein Gehalt trotzdem für einen Monat unter der BMG, dadurch reduziert sich dann unser AG Zuschuss, da er aus dem tatsächlichen Entgelt berechnet wird welches jetzt unter der BMG liegt.
Das "Problem" ist das der Gesamtbetrag für die KV/PV aber weiterhin genau gleich geblieben ist obwohl nur noch 50% verdient werden.
Daher die Frage: Ist es richtig das bei freiwillig Krankenversicherten weiterhin der Höchstbetrag KV/PV bezahlt wird auch wenn das Entgelt in dem Monat unter der BMG liegt? Ich hätte erwartet das auch die Beiträge für den einen Monat anhand des Entgelte berechnet werden.
Ich hoffe mir kann geholfen werden 🙂
Schonmal danke für die Hilfe!
VG
Bei freiwillige Versicherte werden alle Einkünfte mitgerechnet. Hier wird erst einmal immer der Höchstbeitrag berücksichtigt. Nur weil das Arbeitsentgelt unter der BBG sinkt, hat dies erst einmal keinen Einfluss auf die Beiträge.
danke für die Antwort 🙂