Hallo miteinander,
ich brauche mal einen Denkanstoß zum Fahrtenbuch. Ein Mandant (Prüfingenieur) arbeitet ausschließlich bei den zu prüfenden Firmen. Er fährt in die Unternehmen und wieder zurück ins Büro. So weit so gut.
Heute fragte er mich, wie das mit dem Mittagessen sei: Da es in der geprüften Firma keine Kantine o. ä. gibt, fährt er zum Mittagessen in den Nachbarort und wieder zurück.
Er arbeitet mit einem elektronischen Fahrtenbuch (Vimcar) und steuert hier die Zuordnung zu privat, betrieblich oder Fahrt Wohnung / Arbeit.
Der Abstecher zum Mittagessen ist m. E. privat. Oder liege ich hier falsch?
Danke für eure Meinungen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
auch ich würde diese Fahrt als privat veranlasst betrachten.
😉Der Prüfer vom Finanzamt bringt sich ja auch seine Butterbrotdose mit. 😉
Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal. Zu Verpflegungsmehraufwendungen (und dazu gehören natürlich auch dafür notwendige Fahrtkosten) sagt es:
4 EStG:
(5) Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
…..
9 (4a) EStG: [Vorschriften zur Verpflegungspauschale]
15 UStG:
…..
(1a) Nicht abziehbar sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes gilt, entfallen. …
Ergebnis:
Bei der Einkommensteuer sind diese Fahrten zwar nicht privat, sondern betrieblich, jedoch nicht abzugsfähig; bei der Frage, ob der Pkw zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, wären sie also einzubeziehen, nicht aber beim Betriebsausgabenabzug. Bei der USt dagegen voller Vorsteuerabzug.
Ob Vimcar diese Feinheiten des deutschen Steuerrechts abbilden kann?
Grüße aus München
Dank für die sehr ausführliche Antwort. Wie man sieht: Der Teufel steckt immer im Detail.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.