Hallo in die Runde,
sorry, ich habe schon wieder ein Problem:
1. Ich muss bei einem Mitarbeiter die Soll-Stunden wegen Kurzarbeit korrigieren. Es betrifft aber das Vorjahr!
Wie mache ich das nun?
2. Ein Mitarbeiter hat die Krankenkasse gewechselt. Bei der Probeabrechnung ändert sich nun aber auch die
Lohnsteuer. Das kann aber doch gar nicht sein?? Woran könnte das liegen? Ist eine ganz normale
Bruttolohnvereinbarung.......
Wie immer bin ich sehr dankbar für Lösungsvorschläge.
Hallo @SabineJu33 ;
zu 1. Kann ich nicht viel sagen.
zu 2.:
Hier kommt es drauf an, zu welcher KK er gewechselt ist und wie hoch hier der Zusatzbeitrag für den AN ist. Wenn dieser sich ändert, ändert sich auch der Sonderausgabenabzug für die Berechnung der Lohnsteuer. Und damit wird dieser höher oder niedriger.
Natürlich nicht in extremer höhe, aber bei kleinen Änderungen in der Lohnsteuer, wäre dies ein Lösungsansatz.
Grüße
AKW
Edit sagt: # in @ geändert.
Hallo,
bei einer Korrektur der Sollarbeitsstunden kann grundsätzlich auch in das Vorjahr gegriffen werden.
Das Vorgehen ist bei Gehalts- oder Stundenlohnempfängern unterschiedlich.
Hier ist eine genaue Betrachtung Ihrer Konstellation im Einzelfall sicherlich von Vorteil. Wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.
Beachten Sie zudem, dass die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2020 nach der Abrechnung Februar nicht mehr über LODAS korrigiert werden kann.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Verändern sich durch den Wechsel der Krankenkasse die SV-Abzüge ( wie schon erwähnt z.B. durch einen veränderten Zusatzbeitrag), wirkt sich das aufgrund der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale auch auf den Lohnsteuerabzug aus.