abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

nachträgliche Änderung Beitragsgruppenschlüssel (L+G)

1
letzte Antwort am 06.08.2025 15:18:14 von Astrid_Preuß
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
ChrisW
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 2
131 Mal angesehen

Hallo an die Lohnexperten in der DATEV-Welt,

 

folgender Sachverhalt.

Mitarbeiter ist zum 19.04. ausgeschieden.

Jetzt möchte die KK rückwirkend zum 10.03. eine Änderung der Beitragsgruppe von 1111 auf 0110.

 

DATEV kann ja kein Änderung unterm Monat.

Daher würde ich jetzt eine 2. Personalnummer ab dem 10.03. aufmachen und dort alle Stamm- und Bewegungsdaten für den Zeitraum ab 10.03. erfassen.

Blöd ist hier auch noch, dass der MA im Zeitraum 13.02.-06.04. unbezahlten Urlaub hatte.

 

Eine Anmeldung beim FA (ElSTAM) würde ich jetzt nicht machen, sondern die LSt-Klasse manuell bei der neuen Personal-Nr. eintragen. Habe ja die Merkmale schon auf der alten Nummer.

 

Allerdings bekommt der Mitarbeiter dann eine Storno und 2 neue LSt-Bescheinigungen oder?

 

Müsste noch etwas berücksichtigt werden? Diesen Fall habe ich tatsächlich in 25 Jahren das erste Mal.

Vielen Dank.

 

VG

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
86 Mal angesehen

Hallo,


in der ursprünglichen Personalnummer erfassen Sie das Austrittsdatum 09.03.2025.


Kopieren Sie den Mitarbeiter als erweiterte Kopie "Wechsel des BGS mit GdA 32/12 oder Wechsel VW mit GdA 33/13" auf eine neue Personalnummer. Eintrittsdatum ist bei der neuen Personalnummer der 10.03.2025.


In der ursprünglichen Personalnummer wird mit der Lohnabrechnung eine DEÜV-Abmeldung mit Abgabegrund "32" erstellt. Außerdem wird der Mitarbeiter am ELStAM-Verfahren abgemeldet. Demnach melden Sie den Mitarbeiter in der neuen Personalnummer wieder zum ELStAM-Verfahren an.


In der neuen Personalnummer wird mit der Lohnabrechnung eine DEÜV-Anmeldung mit Abgabegrund "12" erstellt.


Sie haben recht, in diesem Fall wird für jede Personalnummer eine Lohnsteuerbescheinigung generiert.


Die in der alten Personalnummer entstandene Überzahlung verrechnen Sie in der neuen Personalnummer.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 06.08.2025 15:18:14 von Astrid_Preuß
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage