Hallo Community,
ich habe bei einem Arbeitnehmer 4 Pfändungen, Kein Unterhalt oder Insolvenz. Bisher wurde Pfändung 2 mit entsprechendem Rang 2 bedient, nun kam ein Schreiben, mit geringerem Betrag, den ich eingepflegt habe. In der Februar Abrechnung wird jetzt ein Abzug für Pfändung 3 erstellt. Ist dies so korrekt? Müsste Lodas nicht zuerst weiter auf die Pfändung mit dem höheren Rang greifen?
Könnte ich jetzt manuell eine Änderung veranlassen oder dem System insoweit vertrauen, dass Pfändung Nummer 2 auch nochmal bedient wird?
Moin,
maßgebend ist nicht die Pfändungsnummer, sondern der Rang für die Pfändungen. Hierbei ist der niedrigste Rang der, der zuerst bedient wird.
Also erst Rang 1, dann Rang 2 usw.
Die Entscheidung, in welcher Reihenfolge die Pfändungen bedient werden, müssen Sie entsprechend durch den Rang treffen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Sehr geehrter Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre Antwort, die Ränge sind unverändert, von 1 bis 4... Lodas rechnet im Februar Rang 3 statt 2 ab. Das ist mein Problem, ich habe auch nichts in den Daten geändert.
Moin,
so wirklich fällt mir dazu kein Grund ein. Ich würde hier einen Servicekontakt zur DATEV aufmachen, damit die Daten einmal insgesamt geprüft werden können.
Viel Erfolg!
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
vermutlich ist die Forderung des zweiten Pfändungsbeschlusses getilgt, daher wird die Pfändung mit den nächst höheren Rang bedient. Prüfen Sie dies bitte auf der Auswertung 14 Pfändungswerte. Hier enthalten sind alle Pfändungsbeschlüsse eines Arbeitnehmers, die dazugehörigen Gläubigerdaten sowie deren Tilgung in den abgerechneten Monaten eines Kalenderjahrs.
Wenn diese Auswertung in der Auswertungssteuerung nicht angelegt ist, können Sie diese auch über einen Auswertungsabruf Mitarbeiter anfordern.
Ist die Forderung der Pfändung mit Rang 2 noch nicht getilgt, dann wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir den Sachverhalt prüfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG