1. Nach erfolgter Abrechnung für einen Mitarbeiter ist es zu einer Überzahlung gekommen. Grund: der Kalender war nicht durchgängig mit K6 bestückt, dadurch wurde VL abgerechnet, was zu einer Überzahlung geführt hat. Die Abrechnung des Mitarbeiters wurde gelöscht, der Kalender korrigiert und die Abrechnung neu gefahren. In den Manadantenauswertungen bleibt aber der Beleg für die Überzahlung stehen.
Warum werden dann nicht auch die zugehörigen Belege gelöscht ?
2. Zusätzlich möchte ich gern wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, gelöschte Belege, wenn das VKZ bekannt ist, noch irgendwo (Logbuch) zu finden. Die Durchgängigkeit / fortlaufende VKZ ist ja nicht mehr nachvollziehbar
Ist denn schon der Monatsabschluss für den Monat durchgelaufen, in dem (nicht für den) Sie die Abrechnung und den Kalender korrigiert haben? Handelt es sich evtl. um die Überzahlungsliste des Monats, in dem falsch abgerechnet wurde?
Ja. Die falsche Abrechnung wurde gelöscht, Kalender geändert, Abrechnung neu erstellt und dann wurde der Monatsabschluß erstellt.
Die Auswertung "Überzahlungen-Werte" ist in dem Fall mitarbeiterbezogen (34,21 €) erstellt worden. Diese Überzahlung ist aber nach neuer Abrechnung gar nicht vorhanden, also müsste auch die Auswertung verschwinden.
Da vorher jedoch die VL bereits als individuelle Zahlung (40,00 €) an den Zahlungsverkehr übergeben wurde, liegt zwar eine Überzahlung in Höhe von 40,00 € vor, aber dazu gibt es keinen separaten Beleg. Wir haben die Bausparkasse um Rückzahlung gebeten, dies wird einfach in der FiBu gegen das Konto gebucht, das bei der Zahlung berücksichtigt wurde.
Meines Erachtens nach dürfen nur die Auswertungen "Überzahlungen-Werte" in den Auswertungen sichtbar sein, die im Folgemonat zu einem Einbehalt / Verrechnung führen.
Wenn ich mir den Gesamtbeitrag noch einmal ansehe, stelle ich fest (so ich das richtig verstehe), dass es neben der VL auch bezahlte Arbeitstage gab, welche dann vollständig mit K6 korrigiert wurden. Daraus müsste also eigentlich auch eine Überzahlung entstanden sein. Könnte das vielleicht der Fall sein?
Korrekt, der 01.05.2022 war ein Sonntag und Feiertag. Unser Zeiterfassungsprogramm hat den Tag nicht korrekt übertragen, dadurch entstand ein abzurechnender Tag. Am 01.05.2022 fehlte der K6 Tag. Darum kam es zu einer falschen Abrechnung.
Ok, dann setzt sich der neue Überzahlungsbetrag zusammen aus minus 1 K6-Tag plus stornierte VL, ja? Wäre dann das Rätsel gelöst?
Nein.
Aufgrund des Erfassungsfehlers war die erste Abrechnung 1 SV-Tag für den 01.05.2022, Rest K6 vom 02.05.2022-31.05.2022. Lohnart für VL lautet, Teilmonat nicht kürzen. Diese wurde also abgerechnet, mehr nicht.
Also hat Datev VL wegen 1 Tag abgerechnet und somit eine Überzahlung ausgegeben.
Nun wurde die Abrechnung korrigiert, d.h. durchgängig K6, somit keine Abrechnung.
Ohne Erfassungsfehler wäre es direkt so gelaufen.
Warum wird trotzdem die Auswertung "Überzahlungen-Werte" beibehalten. Es gibt definitiv Richtung Mitarbeiter keine Überzahlung, sondern lediglich eine Fehlüberweisung zur Bausparkasse, weil der Zahlungsträger in den Zahlungsverkehr übertragen wurde und ausgeführt wurde. Die Bausparkasse überweist die 40 € zurück und die Buchung erfolgt in der FiBu bei uns über # Konto 1750. Alles okay.
Aber die Auswertung müsste entweder komplett eliminiert werden oder eine "Umkehr-Überzahlungs-Werte" Auswertung erzeugt werden, die sich auf 0 saldiert.
Aus irgendeiner Ecke muss noch ein Überzahlungsrest kommen, langsam bin ich wirklich ratlos. Um grundsätzlich Abrechnungen sämtlicher Abrechnungswerte (auch 0) abgebildet zu bekommen, gibt es bei uns die Einstellung
Das scheint uns manchmal ganz hilfreich, trägt nachträglich leider zu Ihrer Lösung nicht bei.
Wie stellt sich die Sache eigentlich im Lohnkonto dar?
Und die Verarbeitungsprotokolle geben keinerlei Hinweise, ja?
Im Lohnkonto Mai stehen keine Werte (ist ja auch korrekt). Das Verarbeitungsprotokoll lautet wie folgt:
Hinweis #LN05925
Es kann kein Differenz-Zahlungsbeleg erstellt werden, da der Auszahlungsbetrag 0 ist. Der
Betrag der Vorabrechnung war negativ. Der negative Betrag von EUR -34,21 wird bei der
Differenz-Ermittlung nicht berücksichtigt.
» Ignorieren Sie die Empfehlung der Vorabrechnung.
=> Dann müsste aber auch der Überzahlungsbeleg mit 34,21 € verschwinden. Ignorieren finde ich jetzt etwas lustig.
Hallo,
gerne überprüfen wir den Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über die üblichen Servicekanäle an uns.