Hallo Zusammen,
für eine Mandantin rechne ich Versorgungsbezugsempfänger ab.
Einer der Versorgungsbezugsempfänger ist geschieden und muss nun - im Rahmen einer internen Teilung - einen Teil seines Versorgunsbezuges an seine geschiedene Frau abtreten.
Frage: muss ich die Frau ebenfalls als Versorgungsbezugsempängerin bei meiner Mandantin anlegen, oder ist sie einfach als Arbeitnehmerin (in Altersrente) zu bewerten?
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank und viele Grüße
MB
Ich kenne mich mit Versorgungsbezüge nicht wirklich aus. Wir hatten bisher nur einen einzigen. Die Versicherung hat an unsere Mandantin gezahlt, da er weiterhin gearbeitet hatte. Sobald er endgültig in Rente gegangen war, konnte die Versicherung direkt an diesen auszahlen. Ist dies vielleicht bei Ihnen auch möglich? Wenigstens vielleicht für die Ex-Ehefrau. Immerhin ist Sie überhaupt keine AN je gewesen. Wieso muss der AG dies interne Problem der Eheleute bearbeiten?