Hallo,
im Rahmen des Weihnachtsgeschäftes wollen wir das erhöhte Arbeitsaufkommen über kurzfristige Beschäftigungen von Studenten abfangen. Diese sollen als kurzfristig Beschäftigte mit Steuerklasse abgerechnet werden.
Die Kriterien für eine kurzfristige Beschäftigung haben wir geprüft.
Die Schlüsselung in Lodas erfolgt über die Personengruppe 110 und somit über den Beitragsgruppenschlüssel 0000.
Die Abrechnung soll auf Stundenbasis erfolgen. Heißt ich würde gern in den Personaldaten den Stundenlohn einpflegen und monatlich über die Bewegungsdaten die abzurechnenden Stunden einpflegen.
Welche Stammlohnart ist hier zu verwenden? Mit der klassischen Stammlohnart 101 kommt eine Fehlermeldung. Die Schlüsselung in der Steuer- und SV-Behandlung mit der 1(pflichtig) wäre ja auch nicht korrekt...
In den Hilfsdokumenten zur Abrechnung von kurzfristig Beschäftigten wird immer von einem Gehalt gesprochen, ist hier die Abrechnung von Stunden nicht üblich?
Vielen Dank.
@tinar schrieb:Mit der klassischen Stammlohnart 101 kommt eine Fehlermeldung. Die Schlüsselung in der Steuer- und SV-Behandlung mit der 1(pflichtig) wäre ja auch nicht korrekt...
Welche Fehlermeldung erhalten Sie denn?
Grundsätzlich ist die Abrechnung über die StLA 101 durchaus möglich und sinnvoll, da die Einschränkung in der sv-pflichtigen Behandlung über die Personaldaten erfolgt, d.h. die Stunden bleiben vom Grunde her sv-pflichtig, nur halt bei diesem Mitarbeiter nicht.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Hatte einen anderen Fehler bei der Eingabe in den Personalstammdaten - daher die Fehlermeldung.
Jetzt passt die Abrechnung.