Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Anstellung mit einem befristeten Arbeitsvertrag für die Zeit vom 01.11.2017 bis 31.12.2017. Für 3 bis 5 Tage die Woche.
Es wurde dann zum 01.01. ein neuer befristeter Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer abgeschlossen. Der Arbeitsvertrag läuft vom 01.01.-31.12.2018 mit einem Arbeitstag, selten zwei Arbeitstagen in der Woche.
Der Arbeitnehmer möchte beide Zeiträume als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet haben.
Ist das möglich?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo Frau Lehmann,
eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn die Beschäftigung vor Beginn auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Eingabebeispiele für einen kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmer finden Sie unter der Dok.-Nr. 5303313 - Kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (Beispiele für LODAS).
Viele Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG