Hallo, ich habe folgenden Fall: Anstellung mit einem befristeten Arbeitsvertrag für die Zeit vom 01.11.2017 bis 31.12.2017. Für 3 bis 5 Tage die Woche. Es wurde dann zum 01.01. ein neuer befristeter Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer abgeschlossen. Der Arbeitsvertrag läuft vom 01.01.-31.12.2018 mit einem Arbeitstag, selten zwei Arbeitstagen in der Woche. Der Arbeitnehmer möchte beide Zeiträume als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet haben. Ist das möglich? Vielen Dank für Ihre Hilfe
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