Hallo,
ich habe von einem Mandanten jetzt die Krankmeldungen für 2015 erhalten.
Im Kalender komme ich aber nicht mehr so weit zurück.
Wie kann ich diese erfassen?
Bei der Krankenkasse kann ich die rückwirkend 5 Jahre einreichen?
Vielen Dank für die Antwort
AH
Hallo Frau Hölzl,
eine Eingabe über Lohn & Gehalt oder LODAS ist nicht mehr möglich wenn bereits 2017 abgerechnet wurde.
Der Erstattungsantrag kann dann nur noch über sv.net erstellt werden.
Gruß
Björn Niggemann
Moin Frau Hölzl,
für nachträgliche Vorfälle, die sich nicht schnell in Lodas einpflegen oder anstoßen lassen, ist SV-net eine gute Alternative. Es soll sogar Steuerkanzleien geben, die für solche Fälle dieses Programm benutzen, damit die Lohnabrechnung vom Tisch kommt und berechnet werden kann.
Weiterhin viel Erfolg.
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
auch wenn ich darüber nicht sehr erfreut bin.
Über SV Net muss ich ja alles selber rechnen.
Danke trotzdem.