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kinderlose

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letzte Antwort am 19.11.2025 11:31:35 von lohnhilfe
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JS91
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
111 Mal angesehen

Hallo zusammen,

Ich habe in Lodas den Hinweis erhalten, dass der Arbeitnehmer im Folgemonat das 23. Lebensjahr vollendet. Daher muss ich prüfen, ob ab diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Erhebung des Beitragszuschlags für Kinderlose in der Pflegeversicherung vorliegen oder ob aufgrund einer bestehenden Elterneigenschaft des Arbeitnehmers kein Zuschlag zu erheben ist.

Meine Frage ist wird das nicht automatisch übermittelt?

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
95 Mal angesehen

Es gibt Konstellationen, wo die Elterneigenschaft nicht zurückgemeldet wird, z.B. bei Stiefkindern o.ä.

 

Wenn Aber (Papier)Nachweise dazu vorliegen, kann man das hinterlegen und der Zuschlag ist nicht zu zahlen.

LG
VM
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letzte Antwort am 19.11.2025 11:31:35 von lohnhilfe
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