Hallo , muss ich das Jobticket, das zusätzlich zum Aushilfslohn gezahlt wird mit 25 % pauschal
versteuern, da die Aushilfe doch keine Werbungskosten geltend machen kann und somit
das Ticket bei den Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte doch nicht zum Abzug kommt.
Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten. Vielleicht kann ein Mitglied der Community seine Einschätzung teilen?
Informationen zum Jobticket finden Sie im Dokument 1002688 - Jobticket oder Fahrtkostenzuschuss abrechnen .
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Jobticket klingt stark nach § 3 Nr. 15 EStG ... klingt nicht nach § 40 EStG
Somit steuerfrei, und es bleibt steuerfrei, selbst bei der Einkommensteuer-Veranlagung.
Vielen Dank für die Antwort. War mir nicht ganz sicher.