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ich kann einen Mitarbeiter nicht mehr abrechnen weil seine BAV die Steuerfreiheit überschreitet

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letzte Antwort am 26.10.2023 15:43:44 von Matthias_Platz
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Bini
Einsteiger
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Liebe Community,

 

ich habe folgendes Problem. Ein Mitarbeiter mit ziemlich hohen Gehalt hat eine Pensionskasse mit unter 100€ und eine Direktversicherung mit ca. 2200,

 

In Vorgängerversionen wurde die BAV einfach der Steuer und Verbeitragung 

unterworfen. 

 

Was kann ich tun?

 

LG

 

Sabine

 

Bini
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
222 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich habe nochmal gegoogelt und siehe da er überschreitet nichts. Weil die 

Rentenfreiheitsgrößen jedes Jahr steigen, steigt auch die Beitragsfreiheit in der BAV.

 

LG Sabine Fehler

 

 

#LN14314
Sie haben in der betrieblichen Altersvorsorge im Vertrag mit dem Rang 2 das Feld 'Vertrag soll
nach § 40b EStG pauschal versteuert werden' markiert. Jedoch ist unter Betriebliche
Altersvorsorge | Vertragsübergreifende Angaben das Feld 'Mindestens eine Beitragsleistung
wurde vor 2018 nach § 40b a. F. EStG pauschal versteuert' nicht markiert. Der Vertrag darf nur
pauschal versteuert werden, wenn vor 2018 mind. eine Beitragsleistung pauschal versteuert
wurde.
» Prüfen Sie ihre Eingaben.

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Bini
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
217 Mal angesehen

 

Liebe Community, 

 

ich habe jetzt den Fehlertext drangehängt.  

 

Fehler #LN03570
Das jährliche SV-Brutto in Höhe von -2.140,79 Euro ist im Monat 11/2023 negativ. Dies führt zu
fehlerhaften Abrechnungen, wenn der zu korrigierende Einmalbezug ursprünglich die anteilige
Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat oder wenn sich seit dieser Abrechnung die
SV-Prozentsätze geändert haben.
» Führen Sie statt dessen eine Nachberechnung mit den korrigierten Beträgen durch. Weitere
Informationen finden Sie im Dokument 1004394.

 

 

Liebe Grüße

 

Sabine 

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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167 Mal angesehen

Hallo Sabine,

 


vermutlich soll hier ein Gehaltsverzicht mit der Lohnart 3050 (Gehaltsverzicht, jhrl.) abgerechnet werden.


Wird kein Einmalbezug in diesem Monat ausgezahlt, dann erhalten Sie bei der Lohnabrechnung den von Ihnen genannten Fehler.


Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch dem Dokument 1004394 - LN03570 bei der Abrechnung in Lohn und Gehalt.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.10.2023 15:43:44 von Matthias_Platz
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