Ich bin gerade etwas ratlos.
Bei der Erstellung von Lohnabrechnungen von privatversicherten Arbeitnehmern oder auch von Gesellschafter-Geschäftsführern haben wir regelmäßig höhere Lohnsteuerabzüge gegenüber den aus der Lohnabrechnung der Vormonate bei gleichem Gehalt.
Bei Arbeitnehmern die normal gesetzlich versichert sind, tritt dieses Phänomen nicht auf, dort sind die Lohnsteuerabzüge minimal geringer wie in Vormonaten. Was auch normal ist.
Kennt jemand den Grund für die höheren Lohnsteuer-Abzüge bei nicht gesetzlich versicherten Arbeitnehmern? Ich rechne hier mit reihenweise Rückfragen von Mandanten.
Wie sind denn bisher die KV-Beiträge bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt?
Wurde die Höhe der KV nachgewiesen und dies als Basis-Versicherung bei der Berechnung der LSt angesetzt? Wenn nicht, wurde bisher die Mindest-Vorsorgepauschale angesetzt. Diese ist mit Wirkung ab 01.01.2026 gestrichen.
Ab 2026 kann nur noch nach den tatsächlich (elektronisch) gemeldeten Beiträgen abgerechnet werden.
Die Streichung der Mindest-Vorsorgepauschale wird dann wohl bei mir der Grund sein. Das war mir gar nicht bewusst. Vielen Danke für die Info