Hallo Community,
ich habe für zwei Mitarbeiter die Anforderung DEÜV gesonderte Meldung erhalten. Beide haben die Altersgrenze für eine Altersvollrente erreicht und einen Rentenantrag gestellt. Mehr ist mir nicht bekannt.
Muss ich als Rentnerschlüssel "Rentenantrag gestellt" eingeben?
Muss ich diese Mitarbeiter jetzt umschlüsseln? D.h. Beitragsfreiheit in der ALV? Wie sieht es mit der KV aus? Hier bleibt es bei bisherigen Schlüsselung, oder?
Besten Dank für eure Hilfe.
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