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geschenke an Mitarbeiter rückwirkend

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letzte Antwort am 01.06.2026 10:45:31 von Claudia-
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Susn25
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
144 Mal angesehen

Hallo,

 

ich wollte wissen, ob man auch rückwirkend Geschenke an Mitarbeiter ST- + SV-Frei vergeben darf.

Hintergrund ist, dass ein Mandant seinen Mitarbeitern Gutscheine zum Geburtstag ausgeben möchte und dieses dann auch rückwirkend für einen Mitarbeiter, der im Dezember Geburtstag hatte, also sogar im Vorjahr.

Geht das?

Ich kann dazu nichts im Netz finden.

 

Vielen Dank

Susann Fritsch

 

Claudia-
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
118 Mal angesehen

Nein, rückwirkend ist nicht erlaubt, da man den Bezug dazu nicht mehr erkennen kann.

Kann ja jeder behaupten, dass es ein rückwirkendes Geschenk ist. Aber wer schenkt ein Geburtstagsgeschenk ein halbes Jahr später? Es muss in dem Monat des Geburtstags übergeben werden. 

 

Ein Geschenk oder auch Sachbezug zählt immer in den Monat wo man es bekommen hat. (Zuflussprinzip)

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letzte Antwort am 01.06.2026 10:45:31 von Claudia-
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