Hallo zusammen,
dies ist keine Frage an die DATEV (nur an die Community).
Ich würde gern wissen, wir die allgemene Auffassung bei der Überlassung eines Hotelzimmers zu Wohnzwecken ist (alleinige Privatnutzung, keine Zuzahlung), z. B. wenn ein Mitarbeiter aus dem Ausland nach Dtl. zieht und zwecks Wohnungssuche eine Hotelzimmer bekommt oder wenn z. B. ein Praktikant ein Hotelzimmer für einen Monat erhält.
Meine Gedanken:
- steuerfreier Umzugsauslagenersatz für den Arbeitgeber fällt meines Erachtens heraus
- Ansatz Sachbezugswert für Unterkunft § 2 Abs. 3 S. 1 SvEV
- Versteuerung als Wohnraum gem. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG
Ich tendiere aber zum Ansatz des Sachbezugswertes.
Grüße
Ein Wohnraum muss eine Kochgelegenheit beinhalten, was bei einem Hotelzimmer wahrscheinlich nicht gegeben ist.
Sachbezug wäre eine Möglichkeit.
Allerdings stellt das Hotelzimmer ein 2. Wohnsitz da, davon ausgehend, dass im Ausland noch eine Wohnung besteht. Was eine doppelte Haushaltsführung darstellt (https://www.haufe.de/thema/doppelte-haushaltsfuehrung/#:~:text=Eine%20doppelte%20Haushaltsf%C3%BChrung%20liegt%20im,bestimmter%20Grenzen%20als%20Werbungskosten%20abzugsf%C3%A4hig und https://www.counselor.de/doppelte-haushaltsfuehrung-optionen.php#:~:text=Der%20Arbeitgeber%20kann%20seinem%20Arbeitnehmer,erst%20im%20Folgejahr%20geleistet%20wird.)
Ok, aber die doppelte Haushaltsführung würde allerdings nur zum Tragen kommen, wenn die Hotelkosten privat gezahlt werden (oder habe ich hier einen Aspekt ausgeblendet)?
Der Arbeitgeber hat das Recht, tatsächlich entstandene Werbungskosten (hier doppelte Haushaltführung) steuerfrei zu ersetzen. Im abgekürzten Zahlungsweg kann er also das Hotel direkt zahlen. Das funktioniert - habe ich schon mehrfach gemacht und nie Probleme bei der Prüfung bekommen.
Wichtig ist nur: Auf Verlangen ist ein Hauptwohnsitz im bisherigen Land nachzuweisen.
@Thomas_Kahl was ist in diesem Fall mit dem Vorsteuerabzug aus der Hotelrechnung beim Arbeitgeber? Ja oder nein?
Kommt darauf an, wer Rechnungsempfänger ist. Ist es der Arbeitgeber ist der Vorsteuerabzug meiner Ansicht nach möglich. So haben wir es damals gemacht und es gab keine Probleme.