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geldwerter Vorteil bei Überlassung Hotelzimmer an AN -> Besteuerungsgrundlage

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letzte Antwort am 04.04.2025 07:13:24 von Thomas_Kahl
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eddy2410
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

dies ist keine Frage an die DATEV (nur an die Community).

 

Ich würde gern wissen, wir die allgemene Auffassung bei der Überlassung eines Hotelzimmers zu Wohnzwecken ist (alleinige Privatnutzung, keine Zuzahlung), z. B. wenn ein Mitarbeiter aus dem Ausland nach Dtl. zieht und zwecks Wohnungssuche eine Hotelzimmer bekommt oder wenn z. B. ein Praktikant ein Hotelzimmer für einen Monat erhält.

 

Meine Gedanken:

 

- steuerfreier Umzugsauslagenersatz für den Arbeitgeber fällt meines Erachtens heraus

- Ansatz Sachbezugswert für Unterkunft § 2 Abs. 3 S. 1 SvEV

- Versteuerung als Wohnraum gem. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG

 

Ich tendiere aber zum Ansatz des Sachbezugswertes.

 

Grüße

 

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 2 von 6
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Ein Wohnraum muss eine Kochgelegenheit beinhalten, was bei einem Hotelzimmer wahrscheinlich nicht gegeben ist. 

Sachbezug wäre eine Möglichkeit.

 

Allerdings stellt das Hotelzimmer ein 2. Wohnsitz da, davon ausgehend, dass im Ausland noch eine Wohnung besteht. Was eine doppelte Haushaltsführung darstellt (https://www.haufe.de/thema/doppelte-haushaltsfuehrung/#:~:text=Eine%20doppelte%20Haushaltsf%C3%BChrung%20liegt%20im,bestimmter%20Grenzen%20als%20Werbungskosten%20abzugsf%C3%A4hig und https://www.counselor.de/doppelte-haushaltsfuehrung-optionen.php#:~:text=Der%20Arbeitgeber%20kann%20seinem%20Arbeitnehmer,erst%20im%20Folgejahr%20geleistet%20wird.)

 

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eddy2410
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Ok, aber die doppelte Haushaltsführung würde allerdings nur zum Tragen kommen, wenn die Hotelkosten privat gezahlt werden (oder habe ich hier einen Aspekt ausgeblendet)?

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Thomas_Kahl
Meister
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Der Arbeitgeber hat das Recht, tatsächlich entstandene Werbungskosten (hier doppelte Haushaltführung) steuerfrei zu ersetzen. Im abgekürzten Zahlungsweg kann er also das Hotel direkt zahlen. Das funktioniert - habe ich schon mehrfach gemacht und nie Probleme bei der Prüfung bekommen.

Wichtig ist nur: Auf Verlangen ist ein Hauptwohnsitz im bisherigen Land nachzuweisen.

MfG
T.Kahl
MaxMü
Beginner
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@Thomas_Kahl was ist in diesem Fall mit dem Vorsteuerabzug aus der Hotelrechnung beim Arbeitgeber? Ja oder nein? 

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Thomas_Kahl
Meister
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Kommt darauf an, wer Rechnungsempfänger ist. Ist es der Arbeitgeber ist der Vorsteuerabzug meiner Ansicht nach möglich. So haben wir es damals gemacht und es gab keine Probleme.

MfG
T.Kahl
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letzte Antwort am 04.04.2025 07:13:24 von Thomas_Kahl
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