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gelöschte Mandanten für die euBP Rentenversicherung vorbereiten

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letzte Antwort am 23.01.2024 10:33:16 von ama
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Ursula46
Beginner
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Gelöschte Mandanten (verstorben oä) sollen durch die RV geprüft werden. Die euBP soll Anwendung finden. Die Lohnauswertungen sind alle als ila-Daten exportiert und gespeichert, und die Buchführungsdaten (Karewe) wurden über Bestand sichern ebenfalls als DVSDRW-Datei gespeichert zum einspielen. Wenn ich die Buchführungsdaten einspiele und auch die ila-Daten (kann ich die überhaupt einspielen?), müsste ich doch alle Werte für die euBP haben. Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema? 

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
168 Mal angesehen

euBP-Daten können Sie aus LODAS nur senden, wenn diese Daten noch im RZ gespeichert sind. Lokale Daten bei sich reichen für eine euBP nicht.

 

Hier müssen Sie sich mit dem Prüfer in Verbindung setzen und klären, wie dieser die Daten in dem Fall haben möchte (mit Hinweis darauf, dass aufgrund Löschung der Daten nach Tod des Mandanten eine Bereitstellung über euBP nicht mehr möglich ist).

 

Grundsätzlich sollte man im Hinterkopf haben, bevor man eine Löschung vornimmt, wenn der Betrieb eingestellt wird, sich mit der DRV in Verbindung zu setzen, damit dies eine "Schlussprüfung" vornehmen kann.

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ama
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Moin,

 

in diesen Fällen haben ich dem Prüfer die Daten immer im Pdf Format geschickt. War bisher kein Problem.

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letzte Antwort am 23.01.2024 10:33:16 von ama
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