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geänderte Beiträge PV: Anzahl Kinder auch für geringfügig entlohnte AN

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letzte Antwort am 02.05.2023 13:05:20 von björn
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magü
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
282 Mal angesehen

Hallo,

 

ab 01.07.2023 gibt es geänderte Beitragssätze zur Pflegeversicherung, gestaffelt nach Anzahl der Kinder. Gelten diese Regelungen auch für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer?

 

Vielen Dank für Eure Antworten bereits im Voraus.

 

mfg

 

Manfred Günzel

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
279 Mal angesehen

Hallo Manfred,

 

nein gilt nicht, da diese keine Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Erst wenn die Minijobber mehr als die 520,00 € verdienen müssen diese Daten hinterlegt werden.

 

 

Gruß

Björn

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letzte Antwort am 02.05.2023 13:05:20 von björn
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