Hallo,
ab 01.07.2023 gibt es geänderte Beitragssätze zur Pflegeversicherung, gestaffelt nach Anzahl der Kinder. Gelten diese Regelungen auch für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer?
Vielen Dank für Eure Antworten bereits im Voraus.
mfg
Manfred Günzel
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Hallo Manfred,
nein gilt nicht, da diese keine Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Erst wenn die Minijobber mehr als die 520,00 € verdienen müssen diese Daten hinterlegt werden.
Gruß
Björn