Hallo ich arbeite mit LODAS. Eine fusionierte Krankenkasse ändert bzw. stellt die alte Betriebsnummer still. Ich habe im Hilfe Dokument 1070158 unter Punkt 2.2.9 nachgelesen. Verstehe ich das richtig. Die Betriebsnummer der KK gilt bis zum 12/2020. Muss ich dann wie im Punkt 2.2.9 beschrieben die Schätzung mit der Dezemberabrechnung ändern oder diese Schritte erst mit der Januarabrechnung durchführen. Sende ich die Daten mit einer Abrechnung zusammen oder nur durch Stammdaten wegsenden ohne Abrechnung?
Hallo,
schauen Sie sich Dokument 1001173 ab 3.3 an. 🙂
Das Betrifft leider nicht wenn der Betrieb an der Schätzung teilnimmt. Das Dokument hilft mir leider nicht weiter. Danke
Hallo,
in diesem Fall muss für die bisherige Krankenkasse die Schätzung storniert und für die neue Krankenkasse eine Schätzung erstellt werden.
Da die Schätzung immer auf den Werten des Vormonats basiert, sind die Werte manuell zu erfassen. Dies kann unter Mandantendaten I Sozialversicherung I Krankenkassen unter der Registerkarte "voraussichtliche Beitragsschuld" erfolgen.
Das Vorgehen ist auch im Dokument 1070158 unter Punkt 2.2.10 beschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG