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förderfähige ZVK Beiträge nach §100 EStG automatische Prüfung LODAS

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letzte Antwort am 17.05.2023 14:26:00 von Jacqueline_Schön
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LW2702_84
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Hallo

 

Wir berechnen einen Baulohn mit LODAS und hatten eine LoSt-Prüfung. Hier wurde angemerkt, dass ein falscher Förderbetrag nach § 100 EStG ausgewiesen wurde.

 

Der Arbeitnehmer hatte im in den Monaten 01-11 die Lohngrenze von 2.575,-€ mtl. überschritten, lediglich in 12 war der Lohn unter dieser Grenze durch das Saison-KUG. 

Das Programm hat für den Monat 12 einen Förderbetrag iHv 56,21€ berechnet.

 

In den Personaldaten des Arbeitnehmers ist der Haken für die automatische Ermittlung des Jahresbeitrages AG-Zuschuss gesetzt, der Haken für das voraussichtliche erreichen des Mindestbeitrages von 240,- ist nicht gesetzt.

 

Nun sagt die Damen vom Finanzamt, das der Förderbeitrag falsch ist, da die Mindestsumme von 72,- jährlich nicht erreicht wurde. 

 

Mir stellt sich jetzt die Frage warum das Programm hier nicht richtig gerechnet hat? Hätte der Haken für die Mindestsumme von 240 € gesetzt sein müssen? Gilt die Mindestsumme von 72,- € für alle anzusetzenden Förderbeträge insgesamt im Jahr oder wie versteht man diese Grenze? 

 

Die ZVK Beiträge beliefen sich im Jahr auf 1.149,24€, also definitiv über 240€, aber der Lohn war halt immer über der Grenze (2.575,-) bis auf der im Dezember.  

 

Das nächste wäre dann auch, wie korrigiere ich den falschen Förderbetrag rückwirkend? Muss ich dazu eine gesonderte Korrektur der LoSt-Anmeldung (für jeden Monat der falsch war) machen oder kann ich im laufenden Lohnjahr die gesamte Summe aller falsch berechneten Förderbeträge in das Kästen "Rückzahlung Förderbetrag" (personaldaten-betrbl. AV-übergreifende Daten) eintragen? Ich komme Jahr nicht mehr soweit zurück im Lohn.

 

Kann mir dazu jemand weiterhelfen? 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


der Mindestbeitrag von 240 Euro ist für ein Kalenderjahr zu sehen. Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1001300 - Baulohn: Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) förderfähig nach §100 EStG abrechnen.


Eine Nachberechnung auf nicht abzurechnende Monate ist nicht möglich. Die Lohnsteuer-Anmeldung kann nur über DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung bzw. www.elster.de berichtigt werden.


Gern können Sie sich an unseren Baulohn-Service wenden, damit wir den Sachverhalt detailliert besprechen und die Berechnung des Förderbetrags prüfen können.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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LW2702_84
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Hallo Frau Frohmeyer

 

leider hat das Dokument nicht wirklich weitergeholfen. Vielleicht ist Baulohn da ein kleiner Sonderfall!? 

 

Wie wende ich mich den an den Baulohn Service? wenn ich auf den Button drücke, komme ich nur auf die allgemeine Service Seite. Gibt es hier einen extra Kontakt? Vielleicht können Sie mir den auch per Mail direkt schicken? 

 

Das wäre super.

 

Liebe Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Sie können sich über die allgemeinen Service-Kanäle an uns wenden.

 

Die Anfrage wird dann entsprechend telefonisch oder per Service-Kontakt an die Baulohn-Kolleg*innen weitergeleitet.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.05.2023 14:26:00 von Jacqueline_Schön
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