Hallo Wir berechnen einen Baulohn mit LODAS und hatten eine LoSt-Prüfung. Hier wurde angemerkt, dass ein falscher Förderbetrag nach § 100 EStG ausgewiesen wurde. Der Arbeitnehmer hatte im in den Monaten 01-11 die Lohngrenze von 2.575,-€ mtl. überschritten, lediglich in 12 war der Lohn unter dieser Grenze durch das Saison-KUG. Das Programm hat für den Monat 12 einen Förderbetrag iHv 56,21€ berechnet. In den Personaldaten des Arbeitnehmers ist der Haken für die automatische Ermittlung des Jahresbeitrages AG-Zuschuss gesetzt, der Haken für das voraussichtliche erreichen des Mindestbeitrages von 240,- ist nicht gesetzt. Nun sagt die Damen vom Finanzamt, das der Förderbeitrag falsch ist, da die Mindestsumme von 72,- jährlich nicht erreicht wurde. Mir stellt sich jetzt die Frage warum das Programm hier nicht richtig gerechnet hat? Hätte der Haken für die Mindestsumme von 240 € gesetzt sein müssen? Gilt die Mindestsumme von 72,- € für alle anzusetzenden Förderbeträge insgesamt im Jahr oder wie versteht man diese Grenze? Die ZVK Beiträge beliefen sich im Jahr auf 1.149,24€, also definitiv über 240€, aber der Lohn war halt immer über der Grenze (2.575,-) bis auf der im Dezember. Das nächste wäre dann auch, wie korrigiere ich den falschen Förderbetrag rückwirkend? Muss ich dazu eine gesonderte Korrektur der LoSt-Anmeldung (für jeden Monat der falsch war) machen oder kann ich im laufenden Lohnjahr die gesamte Summe aller falsch berechneten Förderbeträge in das Kästen "Rückzahlung Förderbetrag" (personaldaten-betrbl. AV-übergreifende Daten) eintragen? Ich komme Jahr nicht mehr soweit zurück im Lohn. Kann mir dazu jemand weiterhelfen?
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