Hallo zusammen,
wir betreuen Mandanten bei denen die angestellten Geschäftsführer mit Steuerklasse abgerechnet werden. Einige sind zusätzlich selbständig und leisten Vorauszahlungen. Vom FA wurde nun die Vorauszahlung September ohne Rücksprache um 300,- € gekürzt. Was geht vor: Beschäftigung oder EStVZ. Und was ist zu tun, wenn die Gehaltsabrechnung bereits gelaufen und die EPP berücksichtigt wurde?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Unserer Einschätzung nach steht das erste Dienstverhältnis an erster Stelle. Die fälschliche Vorauszahlung eliminiert das FA mit der ESt-Erklärung.
Vielen Dank, das war auch unsere Idee gewesen. Damit liegt m.E. das Problem beim Finanzamt.