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epp selbständige

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letzte Antwort am 19.08.2022 08:02:55 von dneumann
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dneumann
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Hallo zusammen,

 

wir betreuen Mandanten bei denen die angestellten Geschäftsführer mit Steuerklasse abgerechnet werden. Einige sind zusätzlich selbständig und leisten Vorauszahlungen. Vom FA wurde nun die Vorauszahlung September ohne Rücksprache um 300,- € gekürzt. Was geht vor: Beschäftigung oder EStVZ. Und was ist zu tun, wenn die Gehaltsabrechnung bereits gelaufen und die EPP berücksichtigt wurde?

TN
Fachmann
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258 Mal angesehen

Unserer Einschätzung nach steht das erste Dienstverhältnis an erster Stelle. Die fälschliche Vorauszahlung eliminiert das FA mit der ESt-Erklärung.

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dneumann
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank, das war auch unsere Idee gewesen. Damit liegt m.E. das Problem beim Finanzamt.

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letzte Antwort am 19.08.2022 08:02:55 von dneumann
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