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letzte Antwort am 01.03.2023 10:05:02 von isajungk
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isajungk
Beginner
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Hallo Zusammen, ich habe vor ein paar Tagen die "Bestätigung des 1. Dienstverhältnisses" von einer Minijobberin eines meiner Mandanten bekommen. Sie möchte jetzt noch die Auszahlung der EPP für 2022! Ich habe eine Probeabrechnung erstellt, aber ein Fehlerprotokoll bekommen (Stichwort: Zuflussprinzip). Weiß jemand, ob ich nun tatsächlich KEINE EPP mehr abrechnen kann? Für "normale" Angestellte leuchtet es mir ein, da wir ja das Zuflussprinzip nur noch in den ersten drei Wochen des Folgejahrs ändern können, aber für Minijobber müsste es doch rein theoretisch möglich sein, oder?

CVolz
Erfahrener
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Nachricht 2 von 3
142 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

Sie dürfen jetzt keine EPP mehr auszahlen. Die Minijobberin kann eine Steuererklärung abgegeben und über diesen Weg die EPP erhalten.

isajungk
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Dankeschön  🙂

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letzte Antwort am 01.03.2023 10:05:02 von isajungk
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