Guten Morgen,
ich habe folgendes Problem:
unsere Mitarbeiterin kam am 22.02.2023 zu einer geplanten OP ins Krankenhaus. Sie meldete uns telefonisch eine geplante Fehlzeit bis 17.03.2023. Diese Fehlzeit habe ich in DATEV im Kalender eingetragen und die Abfrage elektronisch gestartet. Die Rückmeldung der Krankenkasse war: keine AU. Der Anruf bei der KK ergab: die Krankmeldung lautet vom 22.02.-03.03.2023. Also habe ich meine alte Abfrage storniert und eine neue bis 03.03.2023 erstellt. Heute kam die Rückmeldung der KK: Beginn der AU 22.02.2023 - 28.02.2023.
Der Anruf bei der KK ergab: sie können nichts tun - das System macht das alles...
Muss ich jetzt nochmals neu abfragen ab 01.03.2023 oder bekomme ich dies automatisch eingespielt?
Ich fände es deutlich besser, wenn die Rückmeldung der KK immer das in der AU eingetragene Datum enthalten würde, unabhängig davon, was ich anfrage. Oft weiss ich ja nicht konkret, wie lange der MA fehlt.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Automatisch passiert da gar nichts.
Du müsstest jetzt mit dem Folgetag des zurückgemeldeten Zeitraums eine neue Abfrage senden.
Das Enddatum der AU spielt gar keine Rolle bei der Abfrage. Du brauchst es nicht, du musst es nicht kennen.
Am besten für die Abfrage gar nicht erst damit beschäftigen.
Ich kann nur empfehlen, sich mal mit der Verfahrensbeschreibung zu beschäftigen und insbesondere die Beispiele am Ende zu studieren.
OK, dann mache ich das so.
Vielen Dank.