Hallo zusammen,
wir rechnen in der Regel alle Mitarbeiter zum 15. des Folgemonats ab (06/26 zum 15.07.).
Jetzt haben wir erstmals einen Fall, dass mit einem Mitarbeiter im Aufhebungsvertrag vereinbart wurde, dass dieser exakt zu seinem Austritt am 30.06.26 (letzter Lohn soll an diesem Tag auf seinem Konto gutgeschrieben werden) abgerechnet werden soll.
Der Rest der Belegschaft erhält seinen Verdienst regulär am 15.07.26 für den Abrechnungsmonat 06/26 ausbezahlt.
Wie gehe ich nun vor, dass ich nur diesen einen Mitarbeiter abrechne ohne dass dieser in der regulären Abrechnung zum 15.07.26 nochmals abgerechnet wird?
Das Stichwort lautet Vorwegabrechnung
Vielen Dank für den Hinweis. Das habe bei meiner Recherche bereits gefunden, war mir nur nicht ganz sicher.
Das heißt, wenn ich den Mitarbeiter über die Vorwegabrechnung abrechne, werden alle Schritte wie bei der regulären Abrechnung vollzogen (Übermittlung an Institutionen, Einstellung in der Bank Folgetag etc.) und der Mitarbeiter erscheint dann bei der regulären Abrechnung nicht mehr, weil faktisch bereits in 07/26? Oder muss hier dann noch gesondert auf etwas achten?