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eau Auswertungen

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letzte Antwort gestern 11:40:26 von Stefan6
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Stefan6
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Bei den eAu ist ja nun einige Zeit vergangen und ich hatte gehofft das die Kinderkrankheiten so langsam weg wären.... Ok es wird besser aber der Sinn war doch dass es schneller und bequemer werden sollte, davon sind wir meines Erachtens meilenweit weg.

 

Nun gut das eigentliche Thema. Ich benötige für den Anwalt/Gerichtsverhandlung die eAu der vergangenen Jahre. In Personaldaten kann ich 2023 gar nicht mehr öffnen und in Lodas habe ich keine exportierbare Übersicht gefunden. Mit Screenshots zu arbeiten ist will doch hoffentlich keiner vorschlagen.

Die Statusübersicht zeigt nur die aktuellen an.

 

Vielleicht bin ich einfach nur blind.

 

Mfg

lohnexperte
Meister
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Nachricht 2 von 5
98 Mal angesehen

Hallo @Stefan6 ,

 

habe Sie keine DASY-Auswertungen dazu (Fehlzeiten) aus den Sie interessierenden Kalenderjahren? (In der Checkliste zum Jahreswechsel wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass alle notwendigen DASY-Auswertungen noch im alten Jahr gezogen und abgelegt werden sollten, bevor nach dem Jahreswechsel die alten Daten nicht mehr abrufbar sind.)

 

Tatsächlich wäre mein Vorschlag, einen Screenshot zur Übersicht der Rückmeldedaten EEL/AAG/eAU zu erstellen; hilfsweise einen zu den Fehlzeiten.

 

Könnten ganz hilfsweise ggf. Arbeitszeitnachweise dienen? Diese sind ja sinnvoller Weise 10 Jahre lang aufzubewahren.

 

Oder Sie kontaktieren die Krankenkasse; vielleicht kann die Ihnen weiterhelfen?

 

VG

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Noiram1710
Beginner
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Nachricht 3 von 5
75 Mal angesehen

Es gibt die Auswertung 431 (Meldeverlauf elektr. AU).

Die kann ja auch manuell/temporär für den Wunschzeitraum abgerufen werden.

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Stefan6
Beginner
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Nachricht 4 von 5
71 Mal angesehen

Die Rückmeldungen sind hier immer sehr schnell, das würde ich mir an ganz vielen anderen Stellen auch so wünschen. Danke dafür.

 

Hmm die Dasy Auswertungen sind aber nur Excellisten und die sind nicht immer gerne vor Gericht nicht gerne gesehen, notfalls kann ich die ja selber schreiben aber das ist ja nicht der Sinn der Sache.

 

Screenshots sind das zwar etwas besser aber bei mir zu Beispiel passt der Sachverhalt nicht wirklich auf eine Seite, da muss ich schon vier Seiten erstellen und innerlich empfinde ich es wirklich unpassend wenn der Mandant, welcher viel Geld bezahlt, keine vernünftigen Auswertungen erhält.

 

 

 

 

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Stefan6
Beginner
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Nachricht 5 von 5
69 Mal angesehen

Kenn ich und muss ich nochmal testen, kann ich die Auswertung auch nur auf einen Mitarbeiter eingrenzen? Dann wäre es vielleicht ne Möglichkeit.

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letzte Antwort gestern 11:40:26 von Stefan6
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