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eAU vom Krankenhaus nicht übermittelt/ Liegebescheinigung liegt vor

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letzte Antwort am 08.12.2023 14:19:12 von Astrid_Preuß
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Sandra76
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Hallo, 

 

eine Mitarbeiterin war vom 28.08,23 bis 05.10.23 im Krankenhaus. Liegebescheinigung liegt vor, keine eAU

vom Krankenhaus übermittelt, die Krankenkasse weiß aber Bescheid. 

Wenn ich einen Abruf der eAU starte, bekomme ich ja die Rückmeldung liegt nicht vor.

Nun hat LuG den Erstattungsantrag bei der Krankenkasse U1 storniert. Kann ich das Problem irgendwie anders im Programm lösen, da ich keine Rückmeldung für diesen Zeitraum über eAU von der Krankenkasse bekommen werde ?

 

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Der Abruf der eAU hat nichts mit der Erstattung über U1 zu tun.


Erfassen sie die AU-Zeit in den Fehlzeiten und die Erstattung wir ausgeführt.

 

Ich rufe für einige Löhne generell nicht die eAU ab (weil Mandant es nicht wünscht/benötigt). Die Erstattung durch die Krankenkassen läuft einwandfrei 

MikeWHerbs
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Der Abruf der eAU hat nichts mit der Erstattung über U1 zu tun.


Erfassen sie die AU-Zeit in den Fehlzeiten und die Erstattung wir ausgeführt.

 

Genau so ist es😎

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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Sandra76
Beginner
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Der Erstattungsantrag wurde mit der September Abrechnung erstellt und auch von der Krankenkasse erstattet, da aber keine positive Rückmeldung für die eAU kam, wurde dieser im November vom Programm storniert.

 

Also müsste ich den eAU Abruf stornieren? Die Fehlzeit ist ja im Kalender mit Ausfallschlüssel K eingetragen.

 

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Lohnnutzer
Aufsteiger
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Leider kenne ich nur Lodas . Da müsste jemand anders was zu schreiben 

 

In Lodas erfasse ich die Fehlzeiten egal ob ich danach den eAU Abruf starte. 

Bei den Mandanten ich Abrufe anlege habe ich es so geschlüsselt, dass die Fehlzeit nicht durch die eAU-Rückmeldung verändert wird. Das war mir gerade bei Folgebescheinigungen zu nervig.


Wie geschrieben rufen wir aber eher wenig ab . Ob der Mitarbeiter wirklich krank war sieht man an der Rückmeldung zur U1-Erstattung 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


gerne überprüfen wir den Sachverhalt individuell.


Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.12.2023 14:19:12 von Astrid_Preuß
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