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eAU und kurzfristig Beschäftigte

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letzte Antwort am 08.12.2022 14:36:53 von cro
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lallinger
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Hallo liebe Community,

wenn ein kurzfristig Beschäftigter krank ist und ich eine Anfrage bei der Krankenkasse machen möchte, wie mach ich das in Lohn und Gehalt??

Ich habe kein Feld zum befüllen gefunden. Kann ich das dann überhaupt aus Lohn und Gehalt oder muss ich das über Sv.net machen??

 

 

cro
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Die Kurzfristigen gehören in den selben "Topf" wie sv-Pflichtige u. Minijobber bei der eAU, da alle U1-umlagepflichtig, soweit Arbeitgeber unter 30 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt, sind.

 

AU-Zeiten sind über das Kalendarium zu erfassen und die eAU-Abfrage dann (rechts oben) im Kalender durchzuführen.

 

Stammdaten, wie GKV, etc., müssen natürlich passen. Viel Erfolg.

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lallinger
Beginner
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Vielen Dank für die Antwort!

 

Aber bei den Kurzfristigen gebe ich in keinem Feld die persönliche Krankenkasse ein.

Die Abfrage die ich über den Kalender erstelle geht an die Knappschaft. Das ist ja nicht richtig?!

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cro
Experte
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@lallinger  schrieb:

Vielen Dank für die Antwort!

 

Aber bei den Kurzfristigen gebe ich in keinem Feld die persönliche Krankenkasse ein.

Die Abfrage die ich über den Kalender erstelle geht an die Knappschaft. Das ist ja nicht richtig?!


Richtig. So kann es nicht funktionieren.

 

DIE GKV ist eine Pflichteingabe für diesen Personenkreis. Oder zahlt der AG  für diese keine U1-Umlage?

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letzte Antwort am 08.12.2022 14:36:53 von cro
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