Ich möchte gerne eine eAU Abfrage starten für eine Werksstudentin, die bei der Knappschaft familienversichert ist.
Angegebener Beitragsgruppenschlüssel: 0 1 1 0 (ist doch richtig, dann oder)
Bei der eAU Abfrage kommt folgende Fehlermeldung:
Fehler #LN27425
EAUB: Eine elektronische Abfrage von AU-Bescheinigungen kann ausschließlich für gesetzlich Krankenversicherte (Pflichtversicherte, freiwillig
Versicherte, oder Familienversicherte) erstellt werden.
» Korrigieren Sie Ihre Eingaben.
Ich habe alle Angaben korrigiert:
Gibt es irgendwelche Angaben, die ich vergessen habe?
Danke schonmal im Voraus für die Hilfe 🙂
Anika
Ich arbeite zwar nicht mit LuG, aber Beitragsgruppe ist 0100. Es wird nur RV abgeführt! PGR 106.
Ach sorry ich meinte "duale Studentin" ! Ups..
Verdient monatlich 200 €
@AnikaVil schrieb:Ach sorry ich meinte "duale Studentin" ! Ups..
Verdient monatlich 200 €
Dann sind wir bei BGR 1111 und PGr 121.
Ist denn die "richtige" Knappschaft hinterlegt. Betriebsnummer stimmt zwar, aber ist sie auch geschlüsselt als Krankenkasse mit Umlage und nicht für den Beitragsnachweis Minijobber? In Lodas müssen wir das differenzieren, da wäre dann diese Option die falsche:
und diese korrekt:
Ich hatte dazu folgendes gefunden:
"Nur wenn der Arbeitnehmer familienversichert und somit krankenversicherungsfrei ist, Personengruppe 102 wählen. Wenn der Arbeitnehmer pflichtig in der Krankenversicherung ist, gilt Personengruppe 121.
Wenn die Personalnummer familienversichert ist und die Personengruppe 102 hat, muss bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung 0 gewählt werden."
@AnikaVil schrieb:Ich hatte dazu folgendes gefunden:
Wo?
Hier mal der Link auf die Zusammenfassung bei Haufe:
Die Regeln beim Dualstudium | Personal | Haufe
Und noch einmal der wichtigste Passus:
Seit 1.1.2012 sind Dualstudenten als Auszubildende versicherungspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie für alle anderen Auszubildenden auch.
Keine Ahnung, welche Möglichkeit die DATEV hier meint. Mir wäre diese Regelung neu.
M.E. gilt: Zahlung von Entgelt = KV-Pflicht.